Menschen gegen Devisen

Der über Jahrzehnte hin praktizierte Freikauf von Rumäniendeutschen durch die Bonner Regierung war lange Zeit ein wohlgehütetes Geheimnis. Neue Dokumentationen bringen nun etwas Licht ins Dunkel.


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Familienzusammenführung und Freikauf haben die Rumäniendeutschen mit ihren größten Gruppen, den Siebenbürger Sachsen und den Banater Schwaben, über mehrere Generationen beschäftigt. Es gab immer wieder Gerüchte, die sich um dieses Thema rankten, doch vieles blieb im Dunkeln. Rumänien und die Bundesrepublik hatten strikte Geheimhaltung hierüber vereinbart; die Regierungen beider Staaten wollten es sich nicht erlauben, des Menschenhandels bezichtigt oder gar überführt zu werden; auch geben die Archive wegen der 30jährigen Sperrfrist wichtige Informationen noch nicht preis.

In den letzten Monaten sind dennoch Details des Freikaufs bekannt geworden, über die hier berichtet werden soll. Dazu hat zunächst der langjährige Verhandlungsführer der Bundesrepublik in Sachen Familienzusammenführung, Dr. Heinz Günther Hüsch, beigetragen, der, von der Bundesregierung seiner Schweigepflicht entbunden, öffentlich über seine Tätigkeit gesprochen hat. Beigetragen hat auch Rumänien, das im Zuge der Aufarbeitung seiner Vergangenheit über den Nationalrat für das Studium der Securitate-Archive einen umfangreichen Dokumentenband veröffentlicht hat mit dem Titel: „Aktion ‚Rückgewinnung’. Die Securitate und die Auswanderung der Deutschen aus Rumänien (1962-1989)“. Viele Fragen bleiben freilich weiterhin unbeantwortet, und in den kommenden Jahren ist mit weiteren Enthüllungen zu rechnen.

Zur Vorgeschichte

Rumänien hatte anfänglich auf der Seite Hitler-Deutschlands am Russlandfeldzug teilgenommen. Mit seinem Frontwechsel am 23. August 1944 geriet es in den Einflussbereich der Sowjetunion. Rumänien hat die deutsche Minderheit im Gegensatz zu anderen Ostblockstaaten nicht vertrieben; gleichwohl wurden die Deutschen von den neuen Machthabern zu kollektiven Kollaborateuren Nazi-Deutschlands abgestempelt und mussten als Sündenböcke für das Desaster des Krieges herhalten. Es kam zu einer ganzen Reihe von einseitigen Repressionsmaßnahmen.

Die Rumäniendeutschen wurden enteignet, entmachtet, entrechtet und politisch verfolgt. Unter diesen Bedingungen geriet ihr Glaube an eine Zukunft in der alten Heimat ins Wanken und der Wunsch, der nationalen Unterdrückung und dem kommunistischen Terror zu entkommen, wurde immer stärker. Eine Flucht aus dem mitten im Ostblock gelegenen Land war praktisch nicht möglich, wenngleich einige dennoch auf abenteuerlichen Wegen die Flucht wagten und mancher dabei sein Leben verlor. Als Ausweg blieb letztlich nur die legale Ausreise aus humanitären Gründen im Rahmen der Familienzusammenführung. Das deutsche Grundgesetz und das Bundesvertriebenengesetz eröffneten diese Möglichkeit; und für Rumänien war es ein willkommenes, lukratives Geschäft, das hinter der Fassade sozialistischer Humanität hervorragend getarnt werden konnte. Ausreisewillige mussten einen Ausreiseantrag stellen und die Verwandten in der Bundesrepublik bitten, die begehrte Registriernummer zu beschaffen.

Damit war es aber nicht getan, weil sich außer Schikanen, etwa dem Verlust des Arbeitsplatzes oder Degradierungen, kaum etwas bewegte. Die spannende Frage war, welche Hebel in Bewegung gesetzt werden können, um die Ausreise zu erwirken oder zu beschleunigen. Man versuchte über Institutionen wie das Rote Kreuz, die Kirche und über mehr oder weniger obskure Mittelsleute, Hilfe für sein Anliegen zu bekommen, und war bereit, dafür auch finanzielle Opfer zu tragen.

Anfänge auf privater Ebene

Rumänien hatte bereits 1948 ein Wirtschaftsabkommen mit Israel abgeschlossen, das u. a. die Auswanderung von monatlich 5.000 Juden zu 8.000 Lei (rumänische Währung) pro Kopf vorsah. Bis Ende 1951 sind dann 118.000 Personen ausgewandert. In den Folgejahren sollten noch viel mehr Juden dem Land den Rücken kehren. Den ersten Hinweis zum Freikauf von Deutschen enthüllen die Archive für das Jahr 1954. Dort wird bei Verhandlungen in Wien zwischen dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und einer rumänischen Wirtschaftsdelegation von einem Treffen mit rumänischen Regierungsvertretern in Stockholm berichtet, die erklärt hatten, dass deutsche Volkszugehörige nur gegen eine Bezahlung von 1.000 US-Dollar pro Kopf ausreisen dürften. Es waren zunächst Rechtsanwälte, die sich im Auftrag der Zentralen Rechtsschutzstelle des Auswärtigen Amtes um den Rechtsschutz von Deutschen kümmerten, die durch die Auswirkungen des Krieges in Schwierigkeiten geraten waren. Ende der 50er Jahre wurde der Name des Stuttgarter Anwalts Dr. Ewald Garlepp bekannt, der im Auftrag der Rechtsschutzstelle der Evangelischen Kirche in Rumänien tätig war. Aus dieser Zeit sind in den Archiven Unterlagen zu finden, die den Freikauf von Personen, Familien oder ganzen Personengruppen im Rahmen der Familienzusammenführung mit konkreten Zahlen belegen. Die rumänische Dokumentation beweist bereits für 1962 die führende Rolle der Securitate bei der Erteilung von Ausreise-Visa für Rumäniendeutsche. Sie steuerte den Handel zunächst über Rechtsanwälte, ehe sie ab 1964 die Verhandlungsführung selbst in die Hand nahm. Dabei handelte sie im Auftrag und mit Wissen der höchsten Staats- und Parteiführung.

In den 50er Jahren sind insgesamt ca. 3.000 Personen ausgereist. Dabei dürfte es sich um besondere Härtefälle gehandelt haben, wie beispielsweise die Zusammenführung von Ehepaaren, die durch die Wirren des Krieges getrennt worden waren. Von 1960 bis 1968 waren es dann bereits ca. 13.500, die das Land verlassen konnten.

Bundesregierung ernennt Verhandlungsführer

Während der Großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger nahm die Bundesrepublik am 31. Januar 1967 diplomatische Beziehungen zu Rumänien auf. Im gleichen Jahr beauftragte der Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene und Flüchtlinge, Gerd Lemmer, den Anwalt Dr. Heinz Günther Hüsch mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Rumänien. (Hüsch, Gründer einer Anwaltskanzlei in Neuss, war Mitglied des Stadtrates und Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und später CDU-Bundestagsabgeordneter. Ihm wurde diese Aufgabe ausschließlich in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt übertragen.) Er wurde beauftragt, Einigungen herbeizuführen, durch welche die Zahl der Ausreisen wesentlich erhöht werden könnte. Hüsch hebt in seinen Erinnerungen die besondere Unterstützung seiner Arbeit durch die Minister Windelen, Genscher, Maihofer, Zimmermann und Schäuble, sowie durch den Staatssekretär Lemmer und den Berater Teltschik hervor. Bundeskanzler Helmut Kohl strebte eine grundsätzliche Lösung für alle Deutschen an, unabhängig davon, ob es sich um Fälle von Familienzusammenführung handelte oder nicht. Die Dokumente der Securitate beweisen, dass er auch versucht hat die Lebensverhältnisse der in Rumänien Verbliebenen zu erleichtern. Er schaltete sich persönlich ein und ließ sich regelmäßig berichten. In Kohls Auftrag hat Hüsch im Oktober 1988 als Sonderbevollmächtigter ein ca. 50minütiges Gespräch mit Ceausescu geführt, das allerdings zu keinem Ergebnis führte.

Die Verhandlungen erfolgten ausschließlich auf der Basis humanitärer Erwägungen und unterlagen höchster Geheimhaltung. Verhandlungssprache war Englisch. Hüsch verhandelte ausschließlich mit ranghohen Offizieren der Securitate, die unter einem Decknamen auftraten. Bis zur Wende 1989 hatte er es mit sechs Partnern und drei zugelassenen Dolmetschern zu tun. Es kam zu sechs schriftlichen Vereinbarungen, die unter der Bezeichnung „Vertrauliche Konventionen“ in den Urkunden der Securitate geführt werden. Diese hatten keinen völkerrechtlichen Charakter und sind auch nur zum Teil von der Gegenseite unterzeichnet worden – Hüsch spricht von „Ganovenrecht“. Die Verträge wurden immer im Namen von Dr. Hüsch „für die deutsche Seite“ und vom Verhandlungspartner unter Alias „für die rumänische Seite“ abgeschlossen. Die offizielle Lesart war: „Jede Seite handelt für einen Auftraggeber. Die rumänische Seite legitimiert sich durch Ausreisen. Dr. Hüsch legitimiert sich durch Zahlungen“. Der Anfang war von Misstrauen, Unsicherheit und Meinungsverschiedenheiten gekennzeichnet. Die rumänische Seite verhandelte streng nach Weisung und oft ohne Entscheidungsbefugnis. In Rumänien wurden alle Verhandlungen abgehört und aufgezeichnet. Hüsch wohnte immer im gleichen mit Wanzen präparierten Zimmer im Hotel Intercontinental in Bukarest. Anfangs bestand die rumänische Seite auf Barzahlung ohne Beleg. Bargeld ist niemals in Rumänien, sondern in Rom, Paris, Wien, Stockholm oder Kopenhagen übergeben worden. Später wurden auch Schecks und Überweisungen akzeptiert.

Rumänischer Devisenhunger

Die sechs Vereinbarungen belegen den Devisenhunger und das hartnäckige Feilschen Rumäniens um höhere Kopfgeldprämien, günstige Kredite und Zinssubventionen bis hin zu Geschenken auf eindrucksvolle Weise. Wirtschaftsverhandlungen wurden mit der Familienzusammenführung verknüpft und die Erteilung von Ausreisegenehmigungen für Deutsche als Druckmittel zur Durchsetzung immer höherer Forderungen eingesetzt. Mit der Familienzusammenführung wurde die Bundesrepublik auch bei der Entschädigung von Opfern des Nazi-Regimes erpresst. In den Unterlagen der Securitate führte diese Aktion bezeichnenderweise den Decknamen „Recolta“, zu Deutsch: „Die Ernte“. Die Urkunden der rumänischen Archive liefern eine ganze Reihe weiterer Zeugnisse der erfolgreichen Devisenbeschaffung. Das vereinbarte Kopfgeld, anfangs in drei bzw. fünf Kategorien nach „Wert“ der Ausreisenden gestaffelt und ab 1978 auf einen Pauschalwert pro Person reduziert, stieg von dem in den Jahren 1969 bis 1978 gezahlten Durchschnittsbetrag von 3.250 DM auf 8.950 DM zuzüglich Reisekosten von 390 DM in Jahr 1988. Ab 1973 kam eine Kreditlinie über 200 Millionen DM bei der KfW und eine moderate Zinssubvention hinzu. Ab 1978 wuchs die Zinssubvention auf 160 Millionen DM an, zahlbar in Quartalsraten über fünf Jahre. Weitere Devisen sollten durch das Dekret 402 von 1982 hereingeholt werden, wonach Juden und Deutsche vor der Ausreise ihre Ausbildungskosten gegenüber dem Staat zu begleichen hatten. Pikanterweise mussten diese „Schulden“ in Devisen erbracht werden, obwohl der Besitz von Devisen verboten war. Dieses Ansinnen konnte Dr. Hüsch erfolgreich abwehren. Rumänien blieb bei seinem Dekret, erklärte freilich, es für Deutsche nicht anwenden zu wollen. Die entgangenen Gelder holte man sich allerdings durch das Aushandeln höherer „Tarife“ und die zusätzliche Zahlung von Reisekosten wieder.

Das Ende des Geschäftsmodells

Am 4. Dezember 1989 kündigte Rumänien das Abkommen und erklärte, seinen humanitären Verpflichtungen künftig auch ohne Zahlungen nachkommen zu wollen. Wenige Tage danach kam es zu revolutionären Unruhen, die zum Zusammenbruch des Regimes führten. Am 25. Dezember 1989 wurden Elena und Nicolae Ceausescu standrechtlich erschossen, und schon am 29. Dezember 1989 hob die Übergangsregierung die Reisebeschränkungen auf. Innerhalb von sechs Monaten verließen über 100.000 Deutsche fluchtartig das Land und ließen sich in der Bundesrepublik nieder. Der Strom der Aussiedler ebbte in den darauffolgenden Jahren langsam ab. Insgesamt sind über 430.000 Deutsche nach dem Krieg ausgewandert; heute leben noch 50.000 Deutsche in Rumänien, davon ca. 13.000 in Siebenbürgen.

Wo die üppigen Gelder verblieben sind. ist unklar. Offenbar wurden sie zur Begleichung von Auslandsschulden und zum Import von Waren verwendet. Berichte der Securitate dokumentieren u. a. die Beschaffung moderner, operativer Technik aus dem Westen, zur Bespitzelung der eigenen Bürger. Abgesehen von besonderen Geschenken gibt es keinerlei Hinweise auf die persönliche Bereicherung durch Personen des Staatsapparates.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesrepublik, zumindest von 1968 bis Ende 1989, für jede Person, die aus Rumänien eingereist ist, erhebliche Beträge bezahlt hat. Der Gesamtbetrag der Zahlungen für den Freikauf wird auf über eine Milliarde DM geschätzt.


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Lars Fabritius

geb. 1943, Dr.-Ing., VDSt Berlin & Charlottenburg.

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