Katholische Soziallehre und Nachhaltigkeit

Die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Probleme erweisen sich als immer drängender, und zugleich tut sich die Frage zur Nachhaltigkeit für unsere nachfolgenden Generationen auf. Gerade in Deutschland ist bedauernswerter-weise der Gedanke weit verbreitet, dass sich die Interessen der heute Lebenden und der künftig im Lande Befindlichen gegenseitig eher auszuschließen scheinen, ja quasi eine Zielantinomie bilden.

Vielleicht liegt es ja nur an der Reihenfolge und an der geistigen Haltung und dem guten Willen aller Beteiligten. Eine solche Hoffnung kann man nach der Lektüre zur katholischen Soziallehre durchaus haben. Hierbei ist zu betonen, dass es zwar in der evangelischen Kirche bzw. anderen kirchlichen Glaubensgemeinschaften keine so ausführliche Debatte in dieser Frage gegeben hat, die Positionen in dieser Hinsicht sind zwischen den verschiedenen Konfessionen grundsätzlich aber nahezu deckungsgleich.

Wenn man sich so umhört, war der Begriff der Nachhaltigkeit bis vor kurzer Zeit nur wenig in der Öffentlichkeit bekannt. Der heute zentrale Begriff „nachhaltige Entwicklung“ ist erst jüngeren Datums (nämlich 1987) und wurde von der so bezeichneten Brundtland-Kommission definiert. Nach ihrer Abwahl erhielt die frühere norwegische Ministerpräsidentin den Auftrag, sich federführend mit der Frage der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Nachhaltige Entwicklung ist demnach die übliche Übersetzung des englischen Begriffes sustainable development. Dieser bezeichnet eine Entwicklung, welche den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Die katholische Soziallehre und die Frage der Nachhaltigkeit

Gibt es in der vorgenannten Debatte einen kirchlichen Bezug? Die Antwort lautet „Ja!“ Die katholische Soziallehre umfasst nämlich die Erkenntnisse und Normen des Zusammenlebens der Menschen und der gesellschaftlichen Ordnungsstrukturen, die sich aufgrund des christlichen Menschenbildes und Gesellschaftsverständnisses ergeben und von der Sozialverkündigung der katholischen Kirche dargelegt werden. Danach ist jeder Mensch ein Bild Gottes und besitzt als Person eine unantastbare Würde und vom Schöpfer verliehene Grundrechte. Zugleich ist demnach der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen und kann sich nur inmitten der Gesellschaft entfalten und zusammen mit anderen gemeinsame Ziele verwirklichen und eine Kultur aufbauen.

Die tiefgreifenden Veränderungen im Zusammenleben der Menschen seit dem 19. Jahrhundert bildeten den Grund für die Entstehung der katholischen Soziallehre. Am stärks-ten wirkte hier die Ablösung der bisherigen Bedarfsdeckungswirtschaft durch die neue arbeitsteilige, auf den Markt bezogene Wirtschaftsgesellschaft. Wegen fehlender Einbettung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und des Wettbewerbs in eine gesellschaftliche Rahmenordnung kam es zur sozialen Frage und zu den sozialen Ideologien einer individualistischen bzw. kollektivistischen Gesellschaftserklärung. Die Ausbeutung der Arbeiter führte auch auf christlicher Seite zur Suche nach den Ursachen, wo vor allem als gedankliche Träger der Mainzer Bischof von Ketteler zu nennen ist. Im Ringen um die Überwindung der sozialen Frage kristallisierten sich die Grundwerte der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität, der Subsidiarität und des Gemeinwohls heraus, die der Wirtschaftsgesellschaft im Ganzen und in ihren Teilbereichen Orientierung und Zusammenhalt geben können. Der gerechte Lohn, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen, die soziale Partnerschaft als Gegenstück zum Klassendenken bilden die Marksteine der katholischen So-ziallehre. Im 20. Jahrhundert kamen neue Problemstellungen hinzu: die pluralistische Gesellschaft, der weltanschaulich neutrale Staat, der sich jedoch seiner Wertgrundlagen bewusst sein muss, die Menschenrechte und die Bedeutung der Religionsfreiheit, die Demokratie und ihre Voraussetzungen, die Generationensolidarität, die Entwicklungsproblematik. Dabei hat die katholische Soziallehre die (relative) Autonomie der gesellschaftlichen Lebensbereiche sowie die Erkenntnisse der ihnen zugeordneten Wissenschaften zu beachten.

Die Sozialprinzipien als eine Basis zur neuen sozialen Frage

Die Sozialprinzipien sind oberste sittliche Grundsätze für das Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Sie werden auch international immer mehr bedeutsam. Gerechtigkeit, Friede, Freiheit, Gleichheit, Demokratie gehören im allgemeinen dazu. In der klassischen Soziallehre (unter anderem der bereits erwähnte Nell-Breuning) und vor allem den ersten beiden Sozialenzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno sind diese die Grund-lage. Hier sind insbesondere das Solidaritäts- und das Subsidiaritätsprinzip zu nennen, in jüngerer Zeit findet auch das Nachhaltigkeitsprinzip Erwähnung. Auf alle drei Prinzipien ist im Folgenden einzugehen.

Das Solidaritätsprinzip

Der Volksmund spricht es so aus: „Wir alle sitzen in einem Boot.“ Damit ist gemeint: das gesellschaftliche Ganze und seine Glieder sind aufs engste schicksalhaft miteinander verbunden. Soll es dem Ganzen wohl ergehen, dann muss es allen seinen Gliedern wohl ergehen; soll es den Gliedern wohl ergehen, dann muss das Ganze in gutem Befund sein. Damit ist genau das ausgesagt, was bereits beim Thema Einzelwohl und Gemeinwohl festgestellt wurde: Einzelwohl und Gemeinwohl sind wechselseitig aufeinander angewiesen; ihre Schicksale sind unlöslich miteinander verstrickt. Das ist eine Aussage über den tatsächlichen Sachverhalt. Zugleich ist damit aber auch etwas ausgesagt über das, was sein soll: die Glieder des Ganzen haben sich des Wohls des Ganzen anzunehmen, tragen Verantwortung für das Wohl des Ganzen; ebenso hat das Ganze sich um das Wohl seiner Glieder anzunehmen, ist dafür verantwortlich.

Das Subsidiaritätsprinzip

Für dieses Prinzip hat der Volksmund eine zwar scherzhaft klingende, dafür aber sehr anschauliche Wendung: „Die Kirche nicht aus dem Dorf tragen“. Was im Dorf geleistet werden kann, das trage man nicht an das große öffentliche Gemeinwesen Staat heran; was im Kreis der Familie erledigt werden kann, damit befasse man nicht die Öffentlichkeit; was man selbst tun kann, damit behellige man nicht andere. Das sind prakti-sche Anwendungsfälle, aus denen unmittelbar abzulesen ist, worum es im Subsidiaritätsprinzip geht. Man kann die Reihenfolge bilden: Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe – Fernhilfe. Alle Vergesellschaftung soll für den Menschen hilfreich sein, das heißt, zu seinem Einzelwohl beitragen. Nun aber kommt dem Menschen bei der Entfaltung seiner Persönlichkeit nichts anderes so sehr zustatten wie das eigene Tun, die eigene Leistung, die Selbstbewährung.

Die Nachhaltigkeit / Zukunftsfähigkeit

In jüngerer Zeit wird zu Recht die Nachhaltigkeit oder Zukunftsfähigkeit auch zu den So-zialprinzipien gerechnet. Eigentlich ist es eine Ausweitung des Solidaritätsprinzips auch auf die kommenden Generationen, es schließt aber auch eine Solidarität mit der Mitschöpfung ein. Das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, das Nachhaltigkeit einen Leitbegriff nennt, macht dazu grundsätzliche Ausführungen:

Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Verantwortung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Dimension der Verantwortung darin begründet, dass der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist. Er ist in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu. Er soll die Erde bebauen und bewahren, d. h. sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum gestalten und sie als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen begründet kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang mit der nichtmenschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in die Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen, ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und bewahrend mit ihr umzugehen.

Eine gedankliche Standortbestimmung

Die heutige Soziallehre hat besonders den Menschen im Auge, insofern er in das kompli-zierte Beziehungsgeflecht der modernen Gesellschaften eingebunden ist. Die Humanwissenschaften und die Philosophie dienen dazu, die zentrale Stellung des Menschen in der Gesellschaft zu deuten und ihn in die Lage zu versetzen, sich selbst als soziales Wesen besser zu begreifen.

Die „Neuevangelisierung“ hat die moderne Welt – wie zu sehen ist – dringend nötig, weshalb die Verkündigung der Soziallehre unverzichtbar ist. Diese Lehre ist, wie schon zu Zeiten Papst Leos XIII. im 19. Jh. unverändert geeignet, den Weg zu weisen, um auf die großen Herausforderungen der Gegenwart nach der Krise der Ideologien Antwort zu geben.

Ein Schlusswort

Es sollte nunmehr, neben der Betrachtung der heutigen Situation, ein Blick in die Zukunft gerichtet werden.

Heute wird die Soziallehre, die den Aspekt der Nachhaltigkeit bereits lange vor dem Arbeitsbeginn der Brundtland-Kommission berücksichtigte, von engagierten Christen durch ihr Handeln weiterentwickelt, an Lehrstühlen reflektiert, in der Verkündigung der Kirche ausgelegt und durch bischöfliche und päpstliche Dokumente gefördert.

Die Verpflichtung zum Dienst am Leben lastet auf allen und auf jedem einzelnen. Es handelt sich um eine qualifizierte Verantwortlichkeit im eigentlichen Sinn, die das aufeinander abgestimmte hochherzige Handeln aller Mitglieder und aller Gruppierungen der bürgerlichen Gemeinde erfordert. Wir spüren alle miteinander die Verpflichtung, im Geiste der Nachhaltigkeit zu handeln und ihm mit verschiedenen Initiativen und Strukturen zu dienen, die seine Unterstützung und Förderung zum Ziele haben.

 

Kurzübersicht zur Geschichte der katholischen Soziallehre

  • Im 19. Jahrhundert entstand in Europa durch die Industrialisierung eine Arbeiterschaft, die oft in ungeschützten und elenden Verhältnissen leben musste. Engagierte Laien in Deutschland und die entstehenden christlichen Arbeitervereine, aber auch Priester wie Adolf Kolping und Bischöfe wie – allen voran – Wilhelm Emmanuel von Ketteler von Mainz, setzten sich für diese Menschen ein. Nicht zuletzt durch ihr Engagement kam es 1891 zur ersten päpstlichen Sozialenzyklika zur Arbeiterfrage.
  • Es folgte „Rerum novarum“ und damit die erste Sozialenzyklika, die von Papst Leo XIII. 1891 veröffentlicht wurde und die großen Auswüchse der Industrialisierung bekämpfen wollte.
  • 1931, zu ihrem 40jährigen Jubiläum, entstand die Enzyklika „Quadragesimo anno“ von Papst Pius XI., wohl stark beeinflusst vom Ordensbruder Oswald von Nell-Breuning. Hier wird besonders deutlich, dass es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit geht.
  • Mit Papst Johannes XXIII. begann 1961 (eben zum 70. Jahrestag der ersten Sozial-enzyklika) eine neue Sicht der sozialen Frage; aufbauend auf der bisherigen Soziallehre wurden weltweite Probleme angesprochen. Eine internationale Rechtsordnung wird gefordert. Auf die Differenz zwischen Elend und Luxus wird hingewiesen.
  • Auf dem Gedanken der weltweiten Entwicklung baute dann 1967 erneut Papst Paul VI. mit seiner Enzyklika „Populorum progressio“ auf. Hier wurde eine kirchliche Theorie der weltweiten Entwicklungsarbeit vorgestellt.
  • Die Arbeit als Menschenwürde wurde dann 1981 in der Enzyklika „Laborem exercens“ von Papst Johannes Paul II. ausgefaltet und vertieft.
  • 1987 erschien die Enzyklika „Solicitudo rei socialis“ mit den Schwerpunktthemen weltweite Gerechtigkeit und Frieden.
  • Zum 100. Jubiläum 1991 wurde die Enzyklika „Centesimus annus“ publiziert. Die Enzyklika stellt vor allem die Frage nach den Menschenrechten und nach der „Subjektivität“ einer selbstverantwortlichen Gesellschaft.
  • 1997 erschien dann das Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen in Deutschland. Damit wurde eine Diskussion über mehr Gerechtigkeit und Solidarität in Gang gesetzt.

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Vielleicht liegt es ja nur an der Reihenfolge und an der geistigen Haltung und dem guten Willen aller Beteiligten. Eine solche Hoffnung kann man nach der Lektüre zur katholischen Soziallehre durchaus haben. Hierbei ist zu betonen, dass es zwar in der evangelischen Kirche bzw. anderen kirchlichen Glaubensgemeinschaften keine so ausführliche Debatte in dieser Frage gegeben hat, die Positionen in dieser Hinsicht sind zwischen den verschiedenen Konfessionen grundsätzlich aber nahezu deckungsgleich.

Wenn man sich so umhört, war der Begriff der Nachhaltigkeit bis vor kurzer Zeit nur wenig in der Öffentlichkeit bekannt. Der heute zentrale Begriff „nachhaltige Entwicklung“ ist erst jüngeren Datums (nämlich 1987) und wurde von der so bezeichneten Brundtland-Kommission definiert. Nach ihrer Abwahl erhielt die frühere norwegische Ministerpräsidentin den Auftrag, sich federführend mit der Frage der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Nachhaltige Entwicklung ist demnach die übliche Übersetzung des englischen Begriffes sustainable development. Dieser bezeichnet eine Entwicklung, welche den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Die katholische Soziallehre und die Frage der Nachhaltigkeit

Gibt es in der vorgenannten Debatte einen kirchlichen Bezug? Die Antwort lautet „Ja!“ Die katholische Soziallehre umfasst nämlich die Erkenntnisse und Normen des Zusammenlebens der Menschen und der gesellschaftlichen Ordnungsstrukturen, die sich aufgrund des christlichen Menschenbildes und Gesellschaftsverständnisses ergeben und von der Sozialverkündigung der katholischen Kirche dargelegt werden. Danach ist jeder Mensch ein Bild Gottes und besitzt als Person eine unantastbare Würde und vom Schöpfer verliehene Grundrechte. Zugleich ist demnach der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen und kann sich nur inmitten der Gesellschaft entfalten und zusammen mit anderen gemeinsame Ziele verwirklichen und eine Kultur aufbauen.

Die tiefgreifenden Veränderungen im Zusammenleben der Menschen seit dem 19. Jahrhundert bildeten den Grund für die Entstehung der katholischen Soziallehre. Am stärks-ten wirkte hier die Ablösung der bisherigen Bedarfsdeckungswirtschaft durch die neue arbeitsteilige, auf den Markt bezogene Wirtschaftsgesellschaft. Wegen fehlender Einbettung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und des Wettbewerbs in eine gesellschaftliche Rahmenordnung kam es zur sozialen Frage und zu den sozialen Ideologien einer individualistischen bzw. kollektivistischen Gesellschaftserklärung. Die Ausbeutung der Arbeiter führte auch auf christlicher Seite zur Suche nach den Ursachen, wo vor allem als gedankliche Träger der Mainzer Bischof von Ketteler zu nennen ist. Im Ringen um die Überwindung der sozialen Frage kristallisierten sich die Grundwerte der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität, der Subsidiarität und des Gemeinwohls heraus, die der Wirtschaftsgesellschaft im Ganzen und in ihren Teilbereichen Orientierung und Zusammenhalt geben können. Der gerechte Lohn, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen, die soziale Partnerschaft als Gegenstück zum Klassendenken bilden die Marksteine der katholischen So-ziallehre. Im 20. Jahrhundert kamen neue Problemstellungen hinzu: die pluralistische Gesellschaft, der weltanschaulich neutrale Staat, der sich jedoch seiner Wertgrundlagen bewusst sein muss, die Menschenrechte und die Bedeutung der Religionsfreiheit, die Demokratie und ihre Voraussetzungen, die Generationensolidarität, die Entwicklungsproblematik. Dabei hat die katholische Soziallehre die (relative) Autonomie der gesellschaftlichen Lebensbereiche sowie die Erkenntnisse der ihnen zugeordneten Wissenschaften zu beachten.

Die Sozialprinzipien als eine Basis zur neuen sozialen Frage

Die Sozialprinzipien sind oberste sittliche Grundsätze für das Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Sie werden auch international immer mehr bedeutsam. Gerechtigkeit, Friede, Freiheit, Gleichheit, Demokratie gehören im allgemeinen dazu. In der klassischen Soziallehre (unter anderem der bereits erwähnte Nell-Breuning) und vor allem den ersten beiden Sozialenzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno sind diese die Grund-lage. Hier sind insbesondere das Solidaritäts- und das Subsidiaritätsprinzip zu nennen, in jüngerer Zeit findet auch das Nachhaltigkeitsprinzip Erwähnung. Auf alle drei Prinzipien ist im Folgenden einzugehen.

Das Solidaritätsprinzip

Der Volksmund spricht es so aus: „Wir alle sitzen in einem Boot.“ Damit ist gemeint: das gesellschaftliche Ganze und seine Glieder sind aufs engste schicksalhaft miteinander verbunden. Soll es dem Ganzen wohl ergehen, dann muss es allen seinen Gliedern wohl ergehen; soll es den Gliedern wohl ergehen, dann muss das Ganze in gutem Befund sein. Damit ist genau das ausgesagt, was bereits beim Thema Einzelwohl und Gemeinwohl festgestellt wurde: Einzelwohl und Gemeinwohl sind wechselseitig aufeinander angewiesen; ihre Schicksale sind unlöslich miteinander verstrickt. Das ist eine Aussage über den tatsächlichen Sachverhalt. Zugleich ist damit aber auch etwas ausgesagt über das, was sein soll: die Glieder des Ganzen haben sich des Wohls des Ganzen anzunehmen, tragen Verantwortung für das Wohl des Ganzen; ebenso hat das Ganze sich um das Wohl seiner Glieder anzunehmen, ist dafür verantwortlich.

Das Subsidiaritätsprinzip

Für dieses Prinzip hat der Volksmund eine zwar scherzhaft klingende, dafür aber sehr anschauliche Wendung: „Die Kirche nicht aus dem Dorf tragen“. Was im Dorf geleistet werden kann, das trage man nicht an das große öffentliche Gemeinwesen Staat heran; was im Kreis der Familie erledigt werden kann, damit befasse man nicht die Öffentlichkeit; was man selbst tun kann, damit behellige man nicht andere. Das sind prakti-sche Anwendungsfälle, aus denen unmittelbar abzulesen ist, worum es im Subsidiaritätsprinzip geht. Man kann die Reihenfolge bilden: Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe – Fernhilfe. Alle Vergesellschaftung soll für den Menschen hilfreich sein, das heißt, zu seinem Einzelwohl beitragen. Nun aber kommt dem Menschen bei der Entfaltung seiner Persönlichkeit nichts anderes so sehr zustatten wie das eigene Tun, die eigene Leistung, die Selbstbewährung.

Die Nachhaltigkeit / Zukunftsfähigkeit

In jüngerer Zeit wird zu Recht die Nachhaltigkeit oder Zukunftsfähigkeit auch zu den So-zialprinzipien gerechnet. Eigentlich ist es eine Ausweitung des Solidaritätsprinzips auch auf die kommenden Generationen, es schließt aber auch eine Solidarität mit der Mitschöpfung ein. Das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, das Nachhaltigkeit einen Leitbegriff nennt, macht dazu grundsätzliche Ausführungen:

Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Verantwortung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Dimension der Verantwortung darin begründet, dass der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist. Er ist in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu. Er soll die Erde bebauen und bewahren, d. h. sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum gestalten und sie als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen begründet kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang mit der nichtmenschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in die Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen, ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und bewahrend mit ihr umzugehen.

Eine gedankliche Standortbestimmung

Die heutige Soziallehre hat besonders den Menschen im Auge, insofern er in das kompli-zierte Beziehungsgeflecht der modernen Gesellschaften eingebunden ist. Die Humanwissenschaften und die Philosophie dienen dazu, die zentrale Stellung des Menschen in der Gesellschaft zu deuten und ihn in die Lage zu versetzen, sich selbst als soziales Wesen besser zu begreifen.

Die „Neuevangelisierung“ hat die moderne Welt – wie zu sehen ist – dringend nötig, weshalb die Verkündigung der Soziallehre unverzichtbar ist. Diese Lehre ist, wie schon zu Zeiten Papst Leos XIII. im 19. Jh. unverändert geeignet, den Weg zu weisen, um auf die großen Herausforderungen der Gegenwart nach der Krise der Ideologien Antwort zu geben.

Ein Schlusswort

Es sollte nunmehr, neben der Betrachtung der heutigen Situation, ein Blick in die Zukunft gerichtet werden.

Heute wird die Soziallehre, die den Aspekt der Nachhaltigkeit bereits lange vor dem Arbeitsbeginn der Brundtland-Kommission berücksichtigte, von engagierten Christen durch ihr Handeln weiterentwickelt, an Lehrstühlen reflektiert, in der Verkündigung der Kirche ausgelegt und durch bischöfliche und päpstliche Dokumente gefördert.

Die Verpflichtung zum Dienst am Leben lastet auf allen und auf jedem einzelnen. Es handelt sich um eine qualifizierte Verantwortlichkeit im eigentlichen Sinn, die das aufeinander abgestimmte hochherzige Handeln aller Mitglieder und aller Gruppierungen der bürgerlichen Gemeinde erfordert. Wir spüren alle miteinander die Verpflichtung, im Geiste der Nachhaltigkeit zu handeln und ihm mit verschiedenen Initiativen und Strukturen zu dienen, die seine Unterstützung und Förderung zum Ziele haben.

 

Kurzübersicht zur Geschichte der katholischen Soziallehre

  • Im 19. Jahrhundert entstand in Europa durch die Industrialisierung eine Arbeiterschaft, die oft in ungeschützten und elenden Verhältnissen leben musste. Engagierte Laien in Deutschland und die entstehenden christlichen Arbeitervereine, aber auch Priester wie Adolf Kolping und Bischöfe wie – allen voran – Wilhelm Emmanuel von Ketteler von Mainz, setzten sich für diese Menschen ein. Nicht zuletzt durch ihr Engagement kam es 1891 zur ersten päpstlichen Sozialenzyklika zur Arbeiterfrage.
  • Es folgte „Rerum novarum“ und damit die erste Sozialenzyklika, die von Papst Leo XIII. 1891 veröffentlicht wurde und die großen Auswüchse der Industrialisierung bekämpfen wollte.
  • 1931, zu ihrem 40jährigen Jubiläum, entstand die Enzyklika „Quadragesimo anno“ von Papst Pius XI., wohl stark beeinflusst vom Ordensbruder Oswald von Nell-Breuning. Hier wird besonders deutlich, dass es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit geht.
  • Mit Papst Johannes XXIII. begann 1961 (eben zum 70. Jahrestag der ersten Sozial-enzyklika) eine neue Sicht der sozialen Frage; aufbauend auf der bisherigen Soziallehre wurden weltweite Probleme angesprochen. Eine internationale Rechtsordnung wird gefordert. Auf die Differenz zwischen Elend und Luxus wird hingewiesen.
  • Auf dem Gedanken der weltweiten Entwicklung baute dann 1967 erneut Papst Paul VI. mit seiner Enzyklika „Populorum progressio“ auf. Hier wurde eine kirchliche Theorie der weltweiten Entwicklungsarbeit vorgestellt.
  • Die Arbeit als Menschenwürde wurde dann 1981 in der Enzyklika „Laborem exercens“ von Papst Johannes Paul II. ausgefaltet und vertieft.
  • 1987 erschien die Enzyklika „Solicitudo rei socialis“ mit den Schwerpunktthemen weltweite Gerechtigkeit und Frieden.
  • Zum 100. Jubiläum 1991 wurde die Enzyklika „Centesimus annus“ publiziert. Die Enzyklika stellt vor allem die Frage nach den Menschenrechten und nach der „Subjektivität“ einer selbstverantwortlichen Gesellschaft.
  • 1997 erschien dann das Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen in Deutschland. Damit wurde eine Diskussion über mehr Gerechtigkeit und Solidarität in Gang gesetzt.

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Johannes Engels

geb. 1958, Dr. rer. pol., VDSt Köln.

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