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Ein Jubiläum ist anzuzeigen: Am 25. März 1957 – vor einem halben Jahrhundert also – schlossen Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Rom den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und den Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), die sogenannten „Römischen Verträge“. Nach mehreren Änderungen gelten sie noch heute – als eine Teilgrundlage der Europäischen Union.

von Dieter Gutekunst

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